Eine Senkung der Umsatzsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte auf null Prozent würde zu Steuermindereinnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr führen. In den Eckwerten zum Haushalt 2023 inklusive des Finanzplans bis 2026 sei keine entsprechende Vorsorge enthalten, teilt die Bundesregierung mit.
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger