Die Praxis bereitet sich auf die Abgabe der Grundsteuererklärungen ab 01.07.2022 vor. Der DStV nimmt dazu Stellung und hat einen Überblick erstellt.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).