Das LSG Baden-Württemberg hat einen tödlichen Sturz eines Lkw-Fahrers im Rahmen einer Klage seiner beiden Söhne auf Gewährung von Halbwaisenrente als Arbeitsunfall anerkannt. Grundlage dafür war vor allem ein pathologisches Gutachten, nach dem der Versicherte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu ebener Erde, sondern aus größerer Höhe gestürzt war (Az. L 1 U 377/21).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im August 2022
Die deutsche Wirtschaft hat sich im ersten Halbjahr als widerstandsfähig erwiesen. Trotz des Krieges in der Ukraine und der in dessen Folge drastisch gestiegenen Energiepreise