Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, ist dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 202/21).
Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos
Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von