Die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. In 2020 setzten lt. ZEW 8,3 % der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 6,1 % der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe Crowdworking ein.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen