Das LG München I hat der Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen ein Pfandleihaus stattgegeben. Die von den Parteien geschlossenen Verträge über Kauf und Rückkauf des Fahrzeugs (sog. „Cash & Drive“) sind wegen Umgehung der verbraucherschützenden Vorschriften der Pfandleihverordnung unwirksam (Az. 40 O 590/21).
Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie in Deutschland und Europa erschließen
Die Verhandlungen um die KI-Verordnung der EU gestalten sich schwierig. Doch um die Potenziale von KI erschließen zu können, braucht die Wirtschaft lt. DIHK nicht