Das LG München I hat der Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen ein Pfandleihaus stattgegeben. Die von den Parteien geschlossenen Verträge über Kauf und Rückkauf des Fahrzeugs (sog. „Cash & Drive“) sind wegen Umgehung der verbraucherschützenden Vorschriften der Pfandleihverordnung unwirksam (Az. 40 O 590/21).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen