Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des BMWK soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.01.2024. Darauf weist der DStV hin.
Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen höchst fraglich
Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.