Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll künftig die Beglaubigung von Urkunden auch durch Videokommunikation möglich sein. Personen oder Stellen, denen durch Landesgesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften oder Unterschriften übertragen worden ist, sollten diese Möglichkeit erhalten.
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger