Die Beklagte durfte ihre Eierlikörprodukte unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewerben, sie habe die Klagemarke „Eieiei“ nicht verletzt. Voraussetzung für eine Markenverletzung wäre, dass der Verkehr in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt. So das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 41/22).
Recht auf Reparatur: Bundesweiten Reparaturbonus jetzt in Deutschland umsetzen
Das EU-Parlament hat dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zum Recht auf Reparatur zugestimmt. Der vzbv hält die Richtlinie für einen guten ersten Schritt, Reparaturen zu erleichtern.