Weil die bisherige Regelung zur Vaterschaftsanfechtung leibliche Väter benachteiligte, erklärte das Bundesverfassungsgericht sie im Jahr 2024 für verfassungswidrig. Den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben begrüßt die BRAK. Zu einigen Details der geplanten Neuregelung äußert sie jedoch Bedenken.
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung