Behörden dürfen Anträge auf Verbraucherinformationen, die von verschiedenen Personen über eine Internetplattform gestellt werden, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre „eigentlichen Aufgaben“ versagen. So entschied das VG Berlin (Az. 14 K 153/20).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen