Behörden dürfen Anträge auf Verbraucherinformationen, die von verschiedenen Personen über eine Internetplattform gestellt werden, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre „eigentlichen Aufgaben“ versagen. So entschied das VG Berlin (Az. 14 K 153/20).
Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer