Am 01.12.2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Verbraucher:innen haben dadurch mehr Rechte. So dürfen sie u. a. künftig kündigen oder mindern, wenn die vertraglich vereinbarte von der tatsächlichen Geschwindigkeit des Internetanschlusses erheblich abweicht. Darauf weist die vzbv hin.
Bahnsurfender Schüler unfallversichert
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das BSG entschieden