Am 01.12.2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Verbraucher:innen haben dadurch mehr Rechte. So dürfen sie u. a. künftig kündigen oder mindern, wenn die vertraglich vereinbarte von der tatsächlichen Geschwindigkeit des Internetanschlusses erheblich abweicht. Darauf weist die vzbv hin.
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.