Am 01.12.2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Verbraucher:innen haben dadurch mehr Rechte. So dürfen sie u. a. künftig kündigen oder mindern, wenn die vertraglich vereinbarte von der tatsächlichen Geschwindigkeit des Internetanschlusses erheblich abweicht. Darauf weist die vzbv hin.
Rechtswegbeschwerde der Förderstiftung konservative Bildung und Forschung erfolglos
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden der privatrechtlich organisierten Förderstiftung konservative Bildung und Forschung gegen die Verweisung ihres Rechtsstreits mit der in Göttingen ansässigen Verbundzentrale