Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen. Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. Vesting-Periode entstanden sind. So das BAG (Az. 10 AZR 67/24).
Rentenpaket 2025 beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenpaket 2025 beschlossen. Damit werden zentrale rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das BMAS gibt einen Überblick.