Verfassungsbeschwerde zu einer Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor Software nicht zur Entscheidung angenommen

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Herstellers eines Virenschutzprogramms nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1071/22).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München