Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. So das BAG (Az. 10 AZR 332/20).
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten ab 1. Juli 2024
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat am 24.04.2024 der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungrente zugestimmt. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein