Verspätungszuschläge – Besonderes Dilemma bei der Rentenbesteuerung

Die Regelungen zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen bei Rentnerinnen und Rentnern mitunter zu ungleichen Behandlungen. Dies entspricht aus Sicht des DStV nicht der Intention des Gesetzgebers. Er regt beim Bundesministerium der Finanzen eine angepasste Verwaltungsanweisung an.

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München