Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Verbot von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) enthalten, umfasst auch als „Kosmetisches Mundpflegespray“ deklarierte CBD-Produkte eines Düsseldorfer Unternehmens. Daher ist die Zwangsgeldandrohung der Stadt Düsseldorf gegenüber diesem Unternehmen auf der Grundlage der Allgemeinverfügung rechtmäßig. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 26 K 2072/23).
Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für bayerische Grundschullehrkräfte ist unwirksam
Der BayVGH) hat aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte