Rat und EU-Parlament haben am 10.03.2023 eine vorläufige Einigung zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie erzielt.
Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az.