In einem Verfahren vor dem VG Wiesbaden begehrte die Klägerin, ihrer Auffassung nach falsche Eintragungen bei der SCHUFA zu löschen und ihr Auskunft über die dort gespeicherten Daten zu erteilen. Dazu hat das VG dem EuGH vorab Fragen zur Klärung vorgelegt (Az. 6 K 788/20).
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist