Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen

Mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021 sind die Anpassungen der Verwaltungsauffassung aufgrund des BFH-Urteils vom 3. August 2017, V R 62/16 in den UStAE aufgenommen worden. Die dargestellten Regelungen sollten danach in allen offenen Fällen angewandt werden (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10002 :002).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München