Mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021 sind die Anpassungen der Verwaltungsauffassung aufgrund des BFH-Urteils vom 3. August 2017, V R 62/16 in den UStAE aufgenommen worden. Die dargestellten Regelungen sollten danach in allen offenen Fällen angewandt werden (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10002 :002).
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf