Das BMF teilt die Änderungen des UStAE aufgrund der BFH-Urteile V R 49/13 vom 28. August 2014 und XI R 40/14 vom 31. Mai 2017 mit (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10002 :005).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen