Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch

Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem 01.01.2022 nur noch elektronisch beantragen. Darauf weist die BRAK hin.

Kommode bei Umzug beschädigt

Das AG München hat sich zur Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst (Az. 123 C 15901/21).

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