Das AG München entschied, dass der Waldbrand als Ursache für die Evakuierung des Hotels keine bloße Unannehmlichkeit ist, sondern einen gravierenden Mangel darstellt. Es sah daher eine Minderungsquote von 100 % für die betroffenen Tage als angemessen an (Az. 122 C 18492/23).
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.