Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, wann ein Dachdecker für einen Dachstuhlbrand haftet (Az. 1 O 234/17).
Zur Gültigkeit eines zerrissenen Testaments im Schließfach
Ein im Schließfach hinterlegtes, in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 26/25).