Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre AGB nur noch per Link auf ihrer Homepage oder per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Geht das? Und was gilt dann für die Kunden, die keinen Internetzugang haben? Dazu entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 19/23).
Digitale Services im Handwerk bislang wenig genutzt
Die neue Wand zur Küche ist gemauert, die Badewanne eingebaut, die Wohnzimmerleuchte verkabelt: jetzt einfach die EC-Karte ans Lesegerät halten oder die Rechnung des Handwerkers