Das Ringen um das Wachstumschancengesetz hat ein Ende! Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Der DStV gibt einen Überblick, welche Regelungen noch übrig sind.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen