Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. 1 U 779/21).
Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
Am 24.04.2024 haben die Abgeordneten lt. EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.