Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt (Az. 2 AZR 196/22 (A)).
BMF-Entwurf zu Bildungsleistungen: Experten und DStV fordern Nachbesserungen
Seit dem 01.01.2025 gelten für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neue Regeln. Diese sorgen in der Praxis für erhebliche Unsicherheit. Das BMF legte jüngst den Entwurf