Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen. Das Gesetz gilt ab dem 24.11.2021. Das BMAS gibt einen Überblick.
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt