Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen. Das Gesetz gilt ab dem 24.11.2021. Das BMAS gibt einen Überblick.
Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg
Das VG Gießen hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis Gießen abgelehnt, der sich gegen die Aufhebung seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfeger wandte (Az. 1