Die Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Wettbürosteuer (Wettbürosteuersatzung) ist wirksam. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10341/21.OVG).
Glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen europarechtlich unbedenklich
Die Regelung im Landesglücksspielgesetz, wonach Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten