Das VG Karlsruhe hat den Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen des Widerrufs und der Rückforderung von Corona-Soforthilfen teilweise stattgegeben (Az. 14 K 2955/24 und 14 K 5099/23).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen