Das AG München verurteilte einen 87-Jährigen zur Zahlung der Abschleppkosten von 448,15 Euro nebst Zinsen und Kosten. Der Mann hatte seinen Pkw in der Tiefgarage einer Wohnanlage in einem Bereich abgestellt, der mit eingeschränktem Halteverbot beschildert war (Az. 473 C 2216/21).
Durchbruch für ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030: Neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien beschlossen
EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Das berichtet das