Das AG München verurteilte einen 87-Jährigen zur Zahlung der Abschleppkosten von 448,15 Euro nebst Zinsen und Kosten. Der Mann hatte seinen Pkw in der Tiefgarage einer Wohnanlage in einem Bereich abgestellt, der mit eingeschränktem Halteverbot beschildert war (Az. 473 C 2216/21).
Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von Unternehmen voran
Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie deutlich bessere Chancen, Markt- und Weltneuheiten erfolgreich einzuführen. Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen