Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft sollen aus dem Sondervermögen des European Recovery Program im Jahr 2022 etwa 901 Mio. Euro bereitgestellt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/336) hervor.
BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur