Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft sollen aus dem Sondervermögen des European Recovery Program im Jahr 2022 etwa 901 Mio. Euro bereitgestellt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/336) hervor.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen