Die WPK erhebt und verarbeitet Daten für das Berufsregister/Abschlussprüferregister im gesetzlichen Umfang. Zusätzlich gibt die WPK allen Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Berufsregisterdaten durch bestimmte freiwillige Angaben (Kontaktdaten, Qualifikationen) zu ergänzen.
Neuregelung zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 28.02.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/428 des Rates im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 20.03.2025 in Kraft und ändert die Durchführungsverordnung (EU)