Das BVerfG entschied, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungsbeiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können (Az. 1 BvL 1/19).
Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie in Deutschland und Europa erschließen
Die Verhandlungen um die KI-Verordnung der EU gestalten sich schwierig. Doch um die Potenziale von KI erschließen zu können, braucht die Wirtschaft lt. DIHK nicht