Damit die Zivilgerichte Massenverfahren besser bewältigen können, fordert die BRAK ein schlüssiges Gesamtkonzept. Dabei müssen die Handlungsmöglichkeiten der durch Massenschäden betroffenen Parteien erhalten und grundlegende Prozessmaximen gewahrt werden.
BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur