Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 04.07.2024 den Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12146) in 2./3. Lesung angenommen. Der Gesetzentwurf „zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken“ wurde hingegen abgelehnt.

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