Der Bundestag hat am 04.07.2024 den Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12146) in 2./3. Lesung angenommen. Der Gesetzentwurf „zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken“ wurde hingegen abgelehnt.
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer