Das LG Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der eine Rechtsanwältin gegen die Rechtsanwaltskammer auf Schadensersatz klagte, weil sie nicht früher zugelassen worden ist (Az. 5 O 341/20).
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.