Das BMJ weist darauf hin, dass neue Regeln für Verbraucherverträge über Apps, Software und andere digitale Produkte sowie Neuregelungen im Kaufrecht – insbesondere für den Kauf von Sachen mit digitalen Elementen – zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist