Ohne Hinzutreten sonstiger Umstände kommt bei einer rund 36-jährigen Ehedauer einer Alleinverdienerehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind, die von der Antragstellerin überwiegend betreut wurden, sowie in Ansehung der Umstände, dass die Antragstellerin bald 60 Jahre alt ist und krankheitsbedingt erwerbsunfähig ist, eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts nicht in Betracht. So entschied das AG Frankenthal (Az. 71 F 214/19).
Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg
Das VG Gießen hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis Gießen abgelehnt, der sich gegen die Aufhebung seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfeger wandte (Az. 1