Ohne Hinzutreten sonstiger Umstände kommt bei einer rund 36-jährigen Ehedauer einer Alleinverdienerehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind, die von der Antragstellerin überwiegend betreut wurden, sowie in Ansehung der Umstände, dass die Antragstellerin bald 60 Jahre alt ist und krankheitsbedingt erwerbsunfähig ist, eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts nicht in Betracht. So entschied das AG Frankenthal (Az. 71 F 214/19).
Rentenpaket 2025 beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenpaket 2025 beschlossen. Damit werden zentrale rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das BMAS gibt einen Überblick.