Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger

Der BGH entschied, dass ein Schiedsspruch des „Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund“, mit dem eine gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger bei Heim- und bei Auswärtsspielen verhängte verschuldensunabhängige Geldstrafe bestätigt wurde, nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt (Az. I ZB 54/20).

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