Zur Rechtswidrigkeit eines SCHUFA-Negativeintrags

Ein SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu löschen. So entschied das VG Wiesbaden (Az. 6 K 549/21).

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