Das LG Coburg hat zur Verkehrssicherungspflicht beim Auslegen von Schmutzfangmatten Stellung genommen (Az. 14 O 503/20).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).