Eine Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen ist für die Weitergewährung von Krankengeld unschädlich, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, indem er einen Arzt persönlich aufgesucht und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlangt hat. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 1246/18).
EU-Parlament: IMCO kritisiert Standardisierungsansatz der EU-Kommission
Am 28.03.2023 haben Parlamentsabgeordnete des IMCO-Ausschusses im EU-Parlament eine unverbindliche Entschließung angenommen, in der sie die EU-Kommission auffordern, ihren Standardisierungsansatz aus der Standardisation „Strategy for