Eine Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen ist für die Weitergewährung von Krankengeld unschädlich, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, indem er einen Arzt persönlich aufgesucht und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlangt hat. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 1246/18).
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz sind beim Senat in Folge