Eine Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen ist für die Weitergewährung von Krankengeld unschädlich, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, indem er einen Arzt persönlich aufgesucht und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlangt hat. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 1246/18).
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung