Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Klägerin wegen der in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichten Aussage insoweit kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht seien hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für dieses Werturteil zu entnehmen (Az. 16 U 74/22).
Deutsche Einheit bei der Gleichstellung: Bei 15 von 22 Indikatoren liegt der Osten vorn – Problem bei Einkommen
Frauen in West- wie in Ostdeutschland haben in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung in den vergangenen Jahren gegenüber Männern aufholen können. Trotzdem gibt es