Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 Absatz 1 AO) – Vorgaben für Erklärungen in Papierform
Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Dieses BMF-Schreiben bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch