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Die meisten Vereine zielen auf die Erlangung der Gemeinnützigkeit ab, da dieses Privileg umfangreiche Steuerbefreiungen sowie -vergünstigungen mit sich bringen. Jedoch sind die Grenzen der Gemeinnützigkeit eng geschnürt. Ebenso im Falle bereits anerkannter gemeinnütziger Vereine ist anzuraten, Vorhaben, wie z. B. Vereinsveranstaltungen oder Satzungsänderungen, vorab durch fachkundigen Rat vereinssteuerrechtlich beurteilen zu lassen, denn im Falle der Zäsur durch die Finanzverwaltung kann dies zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Seit Jahren betreuen wir unterschiedlichste Vereine und gemeinnützige Körperschaften mit teilweise bis zu 3.000 Mitgliedern. Wir haben ein Team aus Fachkräften im Vereinssteuerrecht aufgebaut, das über langjährige Erfahrung verfügt und durch intensive Fortbildung sich das erforderliche Spezialwissen angeeignet hat. Aus persönlichem Engagement ist uns das Vereinsleben wohl bekannt, denn wir bekleiden verschiedene Funktionen in diversen Vereinen.
Wir unterstützen unsere Vereine bei der optimalen Steuergestaltung, damit die verfügbaren Finanzmittel dem tatsächlichen Vereinszweck zugutekommen.
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