Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge – die unterschätzte Herausforderung

Die Unternehmensnachfolge ist einfach gesagt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines bestehenden Unternehmens auf einen Nachfolger. So banal dieses Thema zunächst erscheint, so umfangreich und komplex stellt es sich oft dar.

Gelungene Unternehmensnachfolge benötigt ein aus vielen Bausteinen bestehendes Konzept:

1.

Analyse des Istzustandes samt der Vertragswerke und der steuerlichen Situation. Fehlt noch die Notfallakte, muss diese erstellt werden.

2.

Definition der Nachfolgeziele und bestehender Nachfolgeprobleme.

3.

Weitreichende Überlegungen zur/zum Erb- und Schenkungsteuer-, Familien-, Immobilien-, Umwandlungs-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, zur Betriebs- Gründungs- und Finanzierungsberatung sowie Steuern (Ertrags-, Umsatz- und Grunderwerbssteuer).

4.

Eigentliche Durchführung des Nachfolgeprozesses.

Das Problem wird oft unterschätzt

Viele Unternehmer sind sich der Nachfolgeproblematik oft nicht bewusst. Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger, der bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmern akzeptiert wird, stellt dabei häufig noch die geringste Hürde dar. Auch, dass man den Nachfolgezeitpunkt überhaupt erlebt, ist nicht das Problem, wenngleich nicht selbstverständlich. Unabhängig davon droht existenzieller Schaden durch Steuerfallen und ungünstige Vertragswerke, sowie durch Ausgleichsansprüche von Angehörigen etc.

Rechtzeitig beginnen und frühzeitig Notfallplan erstellen

Generell ist anzuraten, die Planung spätestens ab dem 55. Lebensjahr anzugehen, da der Prozess über Jahre andauert. Schon allein die Eingliederung des Nachfolgers in die Führung des Unternehmens ist zeitintensiv. Dringend zu empfehlen ist die Erstellung eines Notfallplans, auch schon im jungen Alter. Dieser beinhaltet neben den wichtigsten Schriftstücken wie Ehe-, Erb-, Gesellschafts-, Kaufverträge, Testamente, und Vollmachten auch einen Maßnahmenplan. Er strukturiert die ersten wertvollen Schritte in Ausnahmesituationen, z. B. Handlungsunfähigkeit durch Koma oder im Todesfall etc. Es ist zwar verständlich, dass wir uns nicht oder zu wenig mit unseren letztwilligen Verfügungen, der Absicherung unseres Unternehmens bzw. der Hinterbliebenen beschäftigen, jedoch führt dies nicht selten zu ungewollten Ergebnissen.

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