Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit
Home - Archiv für 31. März 2023 - Seite 2
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit
Am 30.03.2023 fand im BMJ der Justiz der Bund-Länder Digitalgipfel statt. Dabei haben sich Bund und Länder in einer Gipfelerklärung verständigt, die Digitalisierung der Justiz
Am 30.03.2023 wurden im Rahmen des Round Table Gesundheitswirtschaft die aktuellen wirtschaftlichen Zahlen der Gesundheitswirtschaft vorgestellt. Darüber informiert das BMWK.
Die EU-Kommission wird in Kürze eine Konsultation zum finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) starten. Die WPK nimmt dazu Stellung.
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