Für die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen gilt lt. BMF dieses Schreiben (Az. III C 4 – S-6400 / 21 / 10002 :002).
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK am 30. April 2024
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit und hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30.04.2024 veröffentlicht.